Serviceleistungen die Ihre Immobilie verdient!

Die Verkehrssicherungspflicht gehört zu den Nebenpflichten des Eigentümers oder Vermieters.

Auf  Grund gesetzlicher Bestimmungen kommt es beim Winterdienst darauf an, den sicheren Zugang zu Gebäuden und Liegenschaften zu gewährleisten. Hierbei ist zwischen öffentlich-rechtlichen Pflichten, die normalerweise der Gemeinde obliegen, und der zivilrechtlichen Wegereinigungs- und Streupflicht des Vermieters (§ 535 BGB) zu unterscheiden.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache zu gewähren. Dazu gehört auch der Winterdienst!

Der Eigentümer kann die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten prinzipiell auf den Mieter übertragen. Hier kommt es aber immer wieder zu Auseinandersetzungen und die Urteile  hierzu sind auch sehr launenhaft, daher sollten Sie auf Nummer sicher gehen.

Beauftragen Sie uns mit den Aufgaben des Winterdienst, den wir werden genau nach den gesetzlichen Vorgaben tätig! Das beduetet für Sie, der nächste Winter kann sorgenfrei kommen!

Einsatzgebiete:

 - Landkreis Fürstenfeldbruck u.a. mit Olching, Gröbenzell, Fürstenfeldbruck usw.

- Großraum München

- Landkreis Dachau

- weitere Einsatzgebiete auf Anfrage